Neue Verordnung ab 19.10.2020

Ab dem 19. Oktober gilt eine überarbeitete Fassung der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg 

https://www.badischer-turner-bund.de/veranstaltungen/kalender/coronavirus/

Eine wesentliche Änderung findet sich in §9 Absatz 1, der eine Ansammlung von mehr als 10 Personen untersagt. Diese Anpassung hat eine unmittelbare Auswirkung auf das Sporttreiben im Verein. Denn, die gültige CoronaVO Sport vom 8. Oktober richtet sich nach der übergeordneten Landesverordnung. Für den Vereinssport gilt:

Corona VO Sport: §3 – Trainings- und Übungsbetrieb: „Für die Durchführung eines Trainings- und Übungsbetriebs gelten […] sowie die in §9 Absatz 1 CoronaVO genannte Personenzahl.“

  • Die Beschränkung der Personenanzahl gilt ausnahmsweise nicht für Trainings- und Übungssituationen, bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standortes oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann (§3 Absatz 1 Punkt 1)
  • Die Beschränkung der Personenanzahl gilt ausnahmsweise nicht für Trainings- und Übungssituationen, für deren Durchführung eine Personenanzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als die in §9 Absatz 1 genannte Personenzahl (§3 Absatz 1 Punkt 2)
  • Während des gesamten Trainings- und Übungsbetriebs soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden; davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Trainings- und Übungssituationen.

Was bedeutet das für die Praxis?

⇒ Sportangebote mit Laufwegen, wie beispielsweise Kinderturnen, können künftig nur noch mit 9 Kindern + Übungsleiter/in stattfinden. Es ist eine feste und konstante Gruppenzusammensetzung zu bilden. Nach wie vor dürfen mehrere Gruppen à 10 Personen in einer Dreifachhalle trainieren, wenn sie deutlich voneinander abgegrenzt sind.

⇒ Für das Eltern-Kind-Turnen gilt nach wie vor die Ausnahmeregelung, dass ein Elternteil plus ein Kind als eine Person zählen.

⇒ Sportangebote, die eine dauerhafte Einhaltung des Mindestabstandes ermöglichen, wie beispielsweise Fitnessangebote, können weiterhin mit mehr als 10 Personen stattfinden. Entscheidend ist hier die Hallengröße.

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg (CoronaVO)
(verkündet am: 18.10.2020, gültig ab: 19.10.2020 bis 30.11.2020)

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sport ab 9. Oktober 2020
(CoronaVO Sport) (verkündet am: 08.10.2020, gültig ab: 09.10.2020 bis vorerst 31.01.2021)
Hilfestellungen des Badischen Turner-Bundes

Präsentationsfolien vom Corona-Talk „ReStart Kinderturnen“  (zuletzt aktualisiert: 11.09.2020)

FAQ – Fragen zum Umgang mit Corona in Turn- und Sportvereinen  (zuletzt aktualisiert: 22.09.2020)

Muster-Hygienekonzept für Vereine (Mitglieder-Information)  (zuletzt aktualisiert: 14.09.2020)

Muster-Fragebogen zur Erstteilnahme am Training_Erwachsene  (zuletzt aktualisiert: 14.09.2020)

Muster-Teilnehmerliste zur Wiederteilnahme am Training_Erwachsene  (zuletzt aktualisiert: 14.09.2020)

Muster-Fragebogen zur Erstteilnahme am Training_Minderjährige  (zuletzt aktualisiert: 14.09.2020)

Muster-Teilnehmerliste zur Wiederteilnahme am Training_Minderjährige  (zuletzt aktualisiert: 14.09.2020)

Hygieneregeln für den Trainingsbetrieb (Plakatvorlage für Vereine)

Offene Fragen zur Umsetzung der Corona-Verordnung im Turn- und Sportverein?

Nicht alle Regelungen sind auf jede Vereinssituation klar umsetzbar. Der BTB versucht, diese Infoseite kontinuierlich mit neuen Informationen auf dem aktuellen Stand zu halten. Bei Detailfragen sind die Vereinsberater des Badischen Turner-Bundes unter E-Mail zentrale@badischer-turner-bund.de oder Telefon 0721 1815-0 erreichbar. Ergänzend empfiehlt sich ein Besuch der Internetseiten des Kultusministeriums und der Sportbünde (Links am Ende dieser Seite). Zusätzlich gibt es regionale Unterschiede und Anpassungen.

Orientierungsrahmen für den Wiedereinstieg in den vereinsbasierten Sport

Mit den Lockerungen seitens der Politik für das vereinsbasierte Sporttreiben ist es eine Aufgabe der Verantwortungsträger vor Ort und in den Vereinen, passende Konzepte zur Einhaltung der Vorgaben und Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Hierbei ist Verantwortungsbewusstsein von Funktionären, Trainern und nicht zuletzt der Sportler selbst gefragt. DOSB, Sportbünde und Fachverbände haben entsprechende Leitlinien und Übergangsregeln erarbeitet, wie der Wiedereinstieg verantwortungsvoll gelingen kann.

DOSB-Leitplanken

Organisationshilfe des Deutschen Turner-Bundes (Vorschlag)

Organisationshilfe DTB  (Version vom 14.07.2020)

Sportartspezifische Übergangsregeln des Deutschen Turner-Bundes (Vorschläge)

Unabhängig von diesen geschaffenen Grundlagen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben haben allein die jeweils zuständigen Länderministerien und Kommunen das Recht, die geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu lockern!

Kinderturnstunde trotz Abstand

16 Bewegungsbilder der Kindersportschule Mittelbaden

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