Wichtig zu wissen für das „neue“ Training in den Vereinen

Das Land Baden-Württemberg hat seine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die in der achten Fassung enthaltenen Lockerungen betreffen auch den Breiten- und Leistungssport und lassen den Vereinssportbetrieb für Sportarten im Freien unter bestimmten Auflagen ab sofort wieder zu.

Hier ein kleine Zusammenfassung für Euch zum Nachlesen und Orientieren :

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