Ab dem 2. November bis voraussichtlich Ende November ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen untersagt. Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand ist erlaubt.
Ausführliche Informationen zum bundesweiten Maßnahmenkatalog, der am 2. November in Kraft tritt, gibt es auf der Homepage der Bundesregierung.