Überarbeitete Fassung der CoronaVO Sport mit Gültigkeit ab 23. Oktober 2020
Das Kultusministerium Baden-Württemberg weist darin eine Teilnehmerzahl von maximal 20 Personen im Trainings- und Übungsbetrieb aus. Der Querverweis zu Ansammlungen (derzeit max. 10 Personen) in der CoronaVO des Landes Baden-Württemberg wurde entfernt. Damit sind wieder Übungs- und Trainingseinheiten mit bis…